Eine weitere Testamentsform stellt das so genannte öffentliche Testament dar. Kennzeichnend für diesen Testamentstyp ist die Absicherung der Erbschaft mit Hilfe eines anwesenden Notars. Das bedeutet, der Erblasser lässt das von ihm vorher verfasste Testament entweder bei einem Notar beurkunden, oder setzt es unter Umständen mit notarieller Hilfe auf. Verwart wird das öffentliche Testament letztendlich nicht beim Notar selbst, sondern nach der Versiegelung durch den Notar, beim zuständigen Amtsgericht.
Vorteil eines öffentlichen Testaments
Dass ein Notar bei der Annahme oder sogar Verfassung des Testaments zugegen ist kann mehrere Vorteile mit sich bringen. Berät der Notar den Erblasser bei der Verfassung des Testaments, so hat dies den Vorteil, das der Erblasser das Testament so formulieren kann, dass potentielle Streitfragen von vorneherein minimiert werden können. Um weiteren späteren Testamentsanfechtungen vorzubeugen ist der Notar bei der Beurkundung eines öffentlichen Testaments zusätzlich dazu verpflichtet, den Geisteszustand bzw. die Geschäftsfähigkeit des Erblassers schriftlich festzuhalten. In Zweifelsfällen ist es dem Notar sogar gestattet medizinische Beratung hinzuzuziehen. Ganz egal, ob ein Notar bei der Verfassung eines Testaments behilflich ist, oder ob er lediglich ein bereits verfasstes Testament entgegennimmt und beurkundet, mit Hilfe eines öffentlichen Testaments wird auf jeden Fall sichergestellt, dass ein vorhandenes Testament gefunden wird, und auch nicht durch Dritte manipuliert werden kann.
Nachteil eines öffentlichen Testaments
Der Nachteil bei der Aufsetzung und Beurkundung eines öffentlichen Testaments durch einen Notar, sind die damit verbundenen Kosten. Welche Kosten genau man für die Beratung und Beurkundung einplanen muss, hängt von dem Vermögenswert des Erblassers ab. Für genauere Informationen diesbezüglich sollten sie sich mit ihrem Notar in Verbindung setzen.
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