Zu überraschenden Problemen, insbesondere erhöhter Besteuerung, führt oftmals das in Deutschland weit verbreitet "Berliner Testament". Durch geschickte Gestaltung können aber Nachteile vermieden und der Wille der Erblasser dennoch umgesetzt werden. Berliner Testament
Eigenhändiges Testament
Die sicherlich bekannteste, einfachste und am weitesten verbreitete Testamentsform ist die des so genannten eigenhändigen Testaments. Möchte der Erblasser ein eigenhändiges Testament aufsetzen, so braucht er lediglich Papier und Stift, um damit seinen letzten Willen, sprich die Erbregelung, zu formulieren. Eigenhängiges Testament
Öffentliches Testament
Eine weitere Testamentsform stellt das so genannte öffentliche Testament dar. Kennzeichnend für diesen Testamentstyp ist die Absicherung der Erbschaft mit Hilfe eines anwesenden Notars. Öffentliches Testament
Nottestament
Bei einem Nottestament handelt es sich, wie der Name bereits vermuten lässt, um eine Testamentsform, die von einem Erblasser nur dann gewählt werden kann, wenn die vorherrschende Situation, wie beispielsweise der mögliche nahe Tod des Erblassers, das Aufsetzen eines herkömmlichen Testaments, nicht mehr zu lässt. Nottestament
Erbvertrag
Neben der Aufsetzung eines Testamentes sieht das Erbschaftsrecht, mit dem Abschluss eines Erbvertrages, eine weitere Form vor, mit der die Hinterlassenschaft eines Erblassers geregelt werden kann. Erbvertrag
Enterben
Streit gibt es in den besten Familien. Handelt es sich innerhalb der Familie jedoch um unüberbrückbare Differenzen, so ist es keinesfalls ungewöhnlich, dass man als Erblasser beschließt, bestimmte Personen von der Erbschaft auszuschließen, sprich zu enterben. Enterben
Testament Muster
Für all diejenigen, die sich gegen die Aufsetzung eines öffentlichen Testaments entschieden haben, bietet es sich an, ein Testament in Eigenregie aufzusetzen. Das Problem ist nur, wie genau verfasst man ein Testament und wie sollte es formal aufgebaut sein? Testament Vorlage
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