Neben der Aufsetzung eines Testamentes sieht das Erbschaftsrecht, mit dem Abschluss eines Erbvertrages, eine weitere Form vor, mit der die Hinterlassenschaft eines Erblassers geregelt werden kann. Genauso wie bei der Aufsetzung eines Testamentes kann man mit Abschluss eines Erbvertrages von der gesetzlich vorgeschriebenen Erbfolge abweichen. Im Unterschied zum herkömmlichen Testament ist der Abschluss eines Erbvertrags für beide Vertragspartner, also für den Erblasser und auch für die Erben, bindend. Das bedeutet der Erbvertrag kann nicht einseitig geändert werden, wie es bei einem Testament der Fall wäre.
Was sind die Vorteile/Nachteile eines Erbvertrags?
Der vordergründige Vorteil beim Abschluss eines Erbvertrages, kann sich gleichermaßen auch zum Nachteil auswirken, nämlich das von einem einmal abgeschlossenen Erbvertrag im Zweifelsfall nur beide Parteien gleichermaßen zurücktreten können. Als einzelne Person ist dies nicht möglich. Dies kann die positive Folge mit sich bringen, dass für den Erben die Zukunft planbarer wird, dies kann aber auch die negative Konsequenz haben, dass der Nachlass auch dann an den Erben geht, wenn der Erblasser dies eigentlich nicht mehr möchte.
Wie schließt man einen Erbvertrag ab?
Anders als bei der Aufsetzung eines Testamentes muss der Abschluss eines Erbvertrags unter der Aufsicht eines Notars erfolgen und auch von ihm beglaubigt werden. Im Anschluss daran nimmt der Notar den Erbvertrag in Verwahrung. Während die rechtsgültige Verfassung eines Testamentes bereits ab einem Alter von 16 Jahren erfolgen kann, müssen beide Partner eines Erbvertrages die Volljährigkeit bereits erreicht haben.
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