Die sicherlich bekannteste, einfachste und am weitesten verbreitete Testamentsform ist die des so genannten eigenhändigen Testaments. Möchte der Erblasser ein eigenhändiges Testament aufsetzen, so braucht er lediglich Papier und Stift, um damit seinen letzten Willen, sprich die Erbregelung, zu formulieren. Einfach ist diese Testamentsform, weil man für die Aufsetzung keine notarielle Hilfe benötigt, wie sie beispielsweise bei der Verfassung eines öffentlichen Testaments von Nöten ist. Gleichzeitig kann man als Erblasser, je nach Vermögenswerten, mit der Verfassung eines eigenhändigen Testaments viel Geld sparen, da keine Notarkosten zu erwarten sind.
Vorteile des eigenhändigen Testaments
Die gängigsten Vorteile bei der Verfassung eines eigenhändigen Testaments wurden im ersten Abschnitt bereits ansatzweise erwähnt. Zum einen ist es sehr einfach ein eigenhändiges Testament zu erstellen. Man schreibt lediglich seine Wünsche bezüglich der Erbverteilung nach seinem Tod handschriftlich auf und unterschreibt das Testament. Damit entstehen zum einen keine Notarkosten und zum anderen kann das Testament jederzeit ohne viel bürokratische Vorgänge geändert werden. Zusätzlich dazu ist der Erblasser der Einzige, der wirklich Kenntnis über den Inhalt des von ihm gefertigten Testaments hat.
Nachteile des eigenhändigen Testaments
Mit der Verfassung eines eigenhändigen Testamentes können möglicherweise aber auch Nachteile entstehen, die man beispielsweise mit der Aufsetzung eines öffentlichen Testaments umgehen kann. Eine Gefahr besteht in der Nichtauffindbarkeit des eigenhändigen Testaments nach Ableben des Erblassers. Da das Testament zur Verwahrung nicht von einer weiteren Instanz entgegengenommen wurde, kann es gut sein, dass das Testament zum einen nicht gefunden wird, oder zum anderen vielleicht gefunden wird, dann jedoch aufgrund seines Inhalts unterschlagen wird. Auch fälschungssicher ist ein eigenhändiges Testament nicht. Ein weiteres Hauptproblem liegt in der Anfechtbarkeit eines eigenhändigen Testaments. Diese kann sich aus verschiedenen Faktoren ergeben. Beispielsweise kann behauptet werden, der Testamentsverfasser sei zum Zeitpunkt der Aufsetzung nicht entscheidungsfähig gewesen. Auch Formfehler, wie beispielsweise maschinenschriftliche eigenhändige Testamente, nicht unterschriebene und datierte Testamente, oder inhaltlich widersprüchliche Testamente werden zumeist angefochten. Lediglich 30% aller eigenhändigen Testamente werden letztendlich auch wirklich so ausgeführt, wie sie vom Erblasser gedacht waren.
Verfassen eines eigenhändigen Testaments
Damit ein eigenhändiges Testament möglichst nicht angefochten werden kann, sollte man bei der Aufsetzung einige Punkte beachten:
Testament handschriftlich verfassen. Ein mit einem Computer geschriebenes Testament mit Unterschrift genügt nicht.
Testament mit Vor- und Nachnamen unterschreiben und datieren. Erst dann ist es rechtsgültig.
Besteht das Testament aus mehreren Blättern, so sind alle Blätter zu nummerieren und zu unterschreiben.
Alte Testamente müssen bei der Neuverfassung vernichtet werden. Bitte heben Sie ein altes Testament nicht auf
Geben Sie ihre eigenen Personalien und auch die, der im Testament begünstigten Personen an.
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