An dieser Stelle finden Sie ein Fallbeispiel, das exemplarisch zeigt, mit wie viel Erbschaftssteuer Erben rechnen müssen.
Bitte beachten Sie!
Da die Thematik recht kompliziert ist, können die Beispiele nicht eins zu eins übertragen werden. Bei größeren Nachlässen sollten Sie auf jeden Fall ihren Steuerberater konsultieren oder sich beim Finanzamt erkundigen.
Erbschaftssteuer: Ein Rechenbeispiel
Angenommen die Großeltern übertragen dem Sohn 270.000 Euro Geldvermögen, gehen von den zu versteuernden 65.000 Euro (205.000 Euro Freibetrag) 7.150 Euro (11 %) ans Finanzamt.
Würde ein Enkel die gleiche Summe erben, müsste er aufgrund des deutlich geringeren Freibetrags (51.200 Euro) 24.068 Euro (11 %) ans Finanzamt überweisen. Lebensgefährten genießen gegenseitig nur einen Freibetrag von 5.200 Euro und werden zudem nach Steuerklasse III besteuert.
Überlässt ein Partner dem anderen 270.000 Euro, so muss der Empfänger 29 Prozent von 264.800 Euro versteuern: 76.792 Euro fürs Finanzamt!
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