BVG Entscheid: Erbschaftssteuer verfassungswidrig

Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jüngst entschied, muss die Erbschaftssteuer in ihrer jetzigen Form bis spätestens 2009 vom Bundestag geändert werden. Der Grund für die Entscheidung des BVG liegt im Verstoß der jetzigen Fassung gegen das Grundgesetz. Besonders die geringere Besteuerung von vererbten Immobilien steht im Mittelpunkt der Kritik. Damit wird ganz konkret gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen
Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuern-aktueller Entscheid des BVG




Erbschaftssteuern: Ein Rechenbeispiel

Allein im Jahr 2006 erhielten die einzelnen Bundesländer insgesamt 3,76 Milliarden Euro resultierend aus Einnahmen durch Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Anhand eines kleinen Rechenbeispiels versuchen wir exemplarisch zu verdeutlichen mit wie viel Erbschaftssteuern ein Erbnehmer zu rechnen hat.
Beispielrechung Erbschaftssteuer


Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer erfasst die Bereicherung im Todesfall. Es gibt vier Steuerklassen, nach dem persönlichen Verhältnis des Erben zum Erblasser, mit unterschiedlichen Freibeträgen, Steuersätzen und -grenzen. Auch für die Versicherungssumme in der Lebensversicherung fällt Erbschaftssteuer für den Bezugsberechtigen an.


Mit wieviel Erbschaftssteuer muss ich rechnen?

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nicht nur nach dem Verwandtschaftsgrad und den entsprechenden Freibeträgen, sondern auch nach festgelegten Steuersätzen. Ähnlich wie bei der Einkommenssteuer gilt:
Je höher die geerbte Summe, desto höher der anzuwendende Steuersatz.

Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer

Die niedrigste Steuerklasse I erhalten Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern des Erblassers. Je nach steuerpflichtigem Erbe beträgt die Erbschaftssteuer zwischen 7 und 30 Prozent.

In die Steuerklasse II stuft das Finanzamt Geschwister, Neffen, geschiedene Partner sowie die Schwiegereltern ein. Für diese Personen liegen die Steuersätze zwischen 12 und 40 Prozent.

Alle übrigen Personen wie Lebensgefährten und Freunde werden mit Steuerklasse III veranlagt. In der Spitze fordert das Finanzamt bis 50 Prozent vom steuerpflichtigen Erbe.





Was ist die Erbschaftssteuerversicherung?

Bis 1973 gab es eine steuerlich günstige Möglichkeit zur Sicherung der Erbschaft durch Abschluss einer Erbschaftssteuerversicherung. 


Was ist das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist ein langfristiges Recht, ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen. Ein Erbbaurecht wird in der Regel für die Dauer von 99 Jahren gewährt. Während sonst der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer aller mit dem Grundstück fest verbundenen Baulichkeiten ist, gehen beim Erbbaurecht die Bauten in das Eigentum des Erbbauberechtigten über, d.h. das Eigentum am Grund ist getrennt vom Eigentum an den Gebäuden. Erbbaurechte werden deshalb im Grundbuch vermerkt.  


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