Unterschiedliche Besteuerung Immobilien und Geld

Egal ob man in der Vergangenheit Vermögen, in Form von Bargeld oder Aktien, geerbt hat, oder ob man in den Genuss eines vererbten Hauses kam, besteuert wurde bisher beides unterschiedlich.
Während beim Erbe von Bargeld die komplette Erbschaftssteuer fällig wurde, wurden Immobilien bisher geringer besteuert, auch wenn der Verkehrswert einer Immobilie der vererbten Geldsumme entsprechen würde. In Zahlen ausgedrückt bedeutete dies bisher, dass bei einem geerbten Haus durchschnittlich nur 50 % des eigentlichen Marktwertes besteuert wurden. Im Falle von Ländereien oder land- bzw. forstwirtschaftlichen Gebäuden, fiel die Besteuerung sogar noch niedriger aus.


Erbschaftssteuer: Entscheidung des BVG

Die Tatsache, dass die Hauptkritik des BVG in der unterschiedlichen Besteuerung von Immobilien und Bargeld liegt, hat bisher noch nicht dazu geführt, dass eine höhere Besteuerung von Immobilienwerten entschieden wurde.
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht lediglich die Verfassungswidrigkeit der jetzigen Erbschaftssteuerregelungen festgestellt und verlangt eine Reformation der aktuellen Fassung.
Da bisher eine endgültige Entscheidung von Seiten des Bundesverfassungsgericht ausstand, wurden bereits seit 2002 sämtliche Erbschaftssteuerbescheide nur vorläufig ausgestellt.




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