Erben.de- Der Pflichtteil

Gestritten wird in den besten Familien, aber wenn es zu keiner Aussöhnung kommt, so folgt nicht selten auch die Streichung aus dem Testament, die so genannte Enterbung. Aber trotz Enterbung gehen die direkten Verwandten, also die Kinder, Ehepartner und Eltern des Erblassers, keineswegs leer aus. Jeder Verwandte erster Ordnung ist Pflichtteilsberechtigt und kann somit doch von der Erbschaft profitieren.





Wer ist Pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie, wie bereits erwähnt, Verwandte der ersten Ordnung, also Kinder, Adoptivkinder, Ehepartner und Eltern des Erblassers. Sollte der Erblasser keine direkten Verwandten hinterlassen, so werden existierende Verwandte der zweiten Ordnung pflichtteilsberechtigt.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Grundsätzlich liegt die Höhe des Pflichtteils bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Um dies besser zu verdeutlichen, haben wir für sie ein Fallbeispiel erstellt.

Fallbeispiel Pflichtteil

Der Erblasser Heinrich Huber stirbt und hinterlässt seinen zwei Kindern Karl Huber und Fritz Huber, eine Erbschaft von 100 €. Da Fritz Huber sich mit seinem Vater zerstritten hat, wurde er von Ihm enterbt.
Wäre Fritz Huber nicht enterbt worden, so würde ihm, genauso wie seinem Bruder Karl, die Hälfe der Erbschaft zustehen. Jeder der Brüder bekäme als 50 €. Da Fritz nach der Enterbung aber nur noch Anrecht auf seinen Pflichtteil hat, bekommt er auch nur noch die Hälfe des gesetzlichen Erbes, also 25 € statt 50 €.  




Kann der Pflichtteil entzogen werden?

In der Regel steht den direkten Verwandten eines Erblassers ihr Pflichtteil vom Erbe zu. Allerdings kann unter bestimmten Vorraussetzungen das Recht auf Annahme des Pflichtteils entzogen werden.

Vorraussetzungen für Entziehung des Pflichtteils

Der Pflichtteilsberechtigte hat versucht dem Erblasser oder eines der Familienmitglieder zu töten.

Der Pflichtteilsberechtigte hat den Erblasser oder den Partner des Erblassers misshandelt.

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegenüber dem Erblasser oder seiner Familie ein Verbrechen begangen.

Der Pflichtteilsberechtigte hat die Unterhaltspflicht für den Erblasser vernachlässigt

Der Pflichtteilsberechtigte führt einen unsittlichen Lebenswandel



Wann bekommt man seinen Pflichtteil?

Grundsätzlich kann man hier zwei gängige Zeitpunkte voneinander unterscheiden. Im Regelfall erhält der Erbe seinen Pflichtteil nach Ableben des Erblassers, also nach seinem Tod. Es ist jedoch auch möglich den Pflichtteil bereits im voraus auszuzahlen, also noch zu Lebzeiten des Erblassers.



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