Erbschein FAQ

Was ist ein Erbschein?

Warum braucht man einen Erbschein?

Wie beantragt man einen Erbschein?

Welche Erbscheinarten gibt es?

Kann ein Erbschein wieder eingezogen werden?





Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument aus dem hervorgeht, wer im Falle einer Erbschaft, diese antreten kann und welche Verfügungsberechtigungen einzelne Erben haben.

Warum braucht man einen Erbschein?

Ein Erbschein wird letztendlich benötigt, um die Erbschaft betreffende rechtsverbindliche Geschäfte abschließen zu können. Möchten die Erben nach dem Tod des Erblassers beispielsweise über dessen Konten verfügen, so verlangt die Bank die Vorlage des Erbscheins um an diesem überprüfen zu können, ob die betreffenden Personen auch tatsächlich verfügungsberechtigt sind.

Wie beantragt man einen Erbschein?

Einen Erbschein erhält man beim Nachlassgericht, also dem Amtsgericht, das für den Wohnbezirk des Erblassers verantwortlich ist
Allerdings stellt das Nachlassgericht einen Erbschein nicht automatisch, sondern nur auf Antrag des Erben aus. Dabei reicht es jedoch nicht aus, den Erbschein nur zu beantragen. Vielmehr muss der Antragsteller dem Nachlassgericht eine komplette Übersicht über die Erbsituation liefern. Dazu gehört es nicht nur anzugeben, wann der Erblasser verstorben ist, ob man alleiniger Erbe ist oder ob ein Testament vorhanden ist. Das Nachlassgericht muss auch darüber informiert werden, ob die Erbschaft bereits angefochten wird.

Welche Erbscheinarten gibt es?

Je nachdem wie viele Erben an einer Erbschaft beteiligt sind, können vom Nachlassgericht auch unterschiedliche Erbscheine ausgestellt werden.
Grundsätzlich kann man zwischen fünf Erbscheinarten unterscheiden:

Erbscheinarten

Alleinerben-Erbschein  Erbschein für den Alleinerben 
gemeinschaftlicher Erbschein  Sind mehrere Erben vorhanden, so kann auf einem gemeinschaftlichen Erbschein nach dessen Beantragung, die Erbanteile der einzelnen Erben ausgewiesen werden. 
Teil-Erbschein  Sind mehrere Erben vorhanden, so kann jeder einzelne Erbe einen Erbschein beantragen, der sein alleiniges Erbteil ausweist. 
Gruppen-Erbschein  Werden Teil-Erbscheine zusammengefasst, so entsteht ein Gruppen-Erbschein. 
gemeinschaftlicher Teil-Erbschein  Nur ein Teil der Erben lässt seine Erbschaft in einem Erbschein ausweisen. 




Kann ein Erbschein wieder eingezogen werden?

Für den Fall, das sich nach der Ausstellung eines Erbscheins Änderungen bezüglich der Erbschaft ergeben, so kann der Erbschein vom Nachlassgericht wieder eingezogen werden. Dies passiert beispielsweise dann, wenn eine aktuellere Testamentsversion gefunden wurde, die eine Erbschaft neu regelt. Die „neuen Erben“ können diese Änderungen beim Nachlassgericht einreichen und so den Einzug des Erbscheins erwirken.

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