Schulden werden vererbt

Entscheidet man sich dafür eine Erbschaft anzunehmen, so muss man sich darüber im Klaren sein, das man nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers, sondern unter Umständen auch dessen Schulden erbt, also mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden aufkommen muss. Im Erbrecht spricht man im Zusammenhang mit dieser Situation auch vom Grundsatz der Universalsukzession.




Erbschaft annehmen

Sollte jedoch von vorneherein klar sein, das die Annahme der Erbschaft einen finanziellen Nutzen bedeutet, so sollte diese auch angenommen werden.
Eine Erbschaft gilt als angenommen, wenn man entweder die 6 wöchige Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, oder wenn die Beantragung eines Erbscheins erfolgte. In beiden Fällen geht man von einer klaren Annahme des Erbes aus.


Angenommenes Erbe anfechten

Hat man die Erbschaft angenommen und es stellt sich letzten Endes doch heraus, das man Schulden geerbt hat, so hat man unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit die angenommene Erbschaft anzufechten. Anfechtungsbedingungen wären beispielsweise, wenn die Erbschaft nur angenommen wurde, weil im Vorfeld eine Drohung, Täuschung oder ein Irrtum vorgelegen hätte, wobei der Tatbestand des Irrtums wohl am häufigsten geltend gemacht werden dürfte. Auch für die Anfechtung des bereits angenommenen Erbes gilt eine Frist von 6 Wochen.



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